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Shot for Slim wird von der Verbraucherzentrale Hessen abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Hessen wertete die Schlankheits- und Gesundheitsversprechen der slowakischen Firma Shot for Slim als grobe Verbrauchertäuschung. Allein der Produktname ‚Shot for Slim wecke bei Abnehmwilligen falsche Hoffnungen. Der Anbieter suggeriere, dass es genügen würde, täglich ein 60 ml Portionsfläschchen (ein „Shot“) des Lebensmittels zu trinken, um mühelos abzunehmen. Wie das Getränk genau zusammengesetzt ist, auf welche Weise das Körpergewicht verringert, der Fettstoffwechsel angeregt, der Hunger gebremst und die Verdauung gefördert werden sollen, bleibt allerdings im Dunkeln.



Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnte die Web Shopping s.r.o. deshalb auf Initiative der Verbraucherzentrale Hessen ab, weil zahlreiche schlankheits- und gesundheitsbezogene Angaben für das Produkt nach den Regeln der Europäischen Health Claim-Verordnung nicht zugelassen sind. Der Anbieter hat sich seit Ende 2012 verpflichtet, die abgemahnten Abnehm- und Gesundheitsversprechen für „Shot for Slim“ in den Onlineshops www.shot-for-slim.tv und www.kaufein.tv zu unterlassen. Derzeit überprüft der Verbraucherzentrale Bundesverband  die Abmahnung irreführender Werbeversprechen für das Produkt in weiteren Internetshops.

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